Die Stadtwerke Ahaus GmbH ist der grundzuständige Messstellenbetreiber für Ahaus.
Die Beschlusskammern 6 und 7 der Bundesnetzagentur haben am 23. August 2017 ihre parallelen Festlegungen zur Anpassung der Standardverträge an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende getroffen (Az.: BK6-17-042 / BK7-17-026). Sie tragen damit den gesetzlichen Neuerungen durch das Inkrafttreten des MsbG Rechnung.
Die Stadtwerke Ahaus GmbH bietet Ihnen den Abschluss dieses Mustervertrages an. Zur Vertragsannahme genügt es, wenn eine hierzu vertretungsberechtigte Person Ihres Hauses den Vertragsschluss per E-Mail bestätigt.
Intelligente Messsysteme sollen die sichere und standardisierte Kommunikation in den Energienetzen der Zukunft ermöglichen.
Ein Energieversorgungssystem, bei dem in erster Linie wetterabhängig erzeugter Strom aus erneuerbaren Energien verbraucht wird, muss flexibel reagieren können. Daher benötigt es Informationen über Erzeugungs- und Verbrauchssituationen. Um von der Flexibilität profitieren zu können, müssen zukünftig zudem Marktsignale an Verbraucher und Erzeuger gesendet werden können. Beides zu tun, ist Aufgabe intelligenter Energienetze mit intelligenten Messsystemen als Mess- und Kommunikationseinheiten.
Die Umsetzung dieser Ziele soll mithilfe des Messstellenbetriebsgesetzes erfolgen.
Die Bundesregierung verspricht sich dadurch eine Optimierung des Verbrauchsverhaltens sowie eine bessere Auslastung und Steuerung der Netze.
Nachfolgend möchten wir Ihnen einige Hinweise zum Messstellenbetriebsgesetz und zu häufig gestellten Fragen geben. Darüber hinaus verweisen wir zu weiteren Informationen zum Thema auf die Internetseite der Verbraucherzentrale NRW sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und der Bundesnetzagentur.
Bei den modernen Messeinrichtungen handelt es sich um digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch besser veranschaulichen als die bisherigen Stromzähler. Neben der Anzeige Ihres aktuellen Stromverbrauchs, werden die relevanten Stromverbrauchswerte bis zu 24 Monate im Zähler gespeichert.
Ein intelligentes Messsystem besteht aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit, dem sogenannten Smart Meter Gateway. Das Smart Meter Gateway ermöglicht eine datenschutz- und datensicherheitskonforme Datenübertragung der Netz- und Verbrauchswerte an den zuständigen Messstellenbetreiber, Netzbetreiber und Lieferanten im gesetzlich geregelten Umfang. Dies entspricht den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.
Ja. Die Einbaupflicht wurde über das Messstellenbetriebsgesetz durch den Gesetzgeber vorgegeben. Daher kann man der Einbaupflicht nicht widersprechen.
Hier erfahren Sie alles über Ihren Elektronischen Stromzähler
Bedienungsanleitung Iskraemeco MT175 EDL+.
Bedienungsanleitung EFR-SGM-C4
Bedienungsanleitung Q3AA1174/3174
Der elektronische Zähler gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren Messwert transparent zu betrachten, Einsparpotenziale zu erkennen und damit Kosten zu sparen. Neben dem gewohnten, aktuellen Zählerstand werden Ihnen weitere nützliche Informationen zur Verfügung gestellt wie z.B. die aktuell aus dem Netz bezogene Leistung oder der Messwert innerhalb eines selbst gewählten Zeitraums.
Wir freuen uns, Sie unter unserem neuen Namen LokalWerke begrüßen zu dürfen.
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