Die technischen Anforderungen an den Betrieb der Kundenanlage ergeben sich aus dem § 13 der Nie-derdruckanschlussverordnung (NDAV) und dem §10 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV). Danach ist der Kunde verpflichtet die Anlage nach den all-gemein anerkannten Regeln der Technik zu erstellen, erweitern, ändern und unterhalten. Grundlage für die gastechnischen Anlagen der Stadtwerke Ahaus GmbH ist das Technische Regelwerk des DVGW und des DIN.
Das DVGW – Regelwerk ist zu beziehen bei der wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH, Josef-Wirmer-Str. 3, 53123 Bonn, Telefon: 0228 9191-40, Fax: 0228 9191-499, Internet: http://www.wvgw.de/. Die technischen Regeln des DIN sind zu beziehen bei der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Telefon: 030 2601-0, Telefax: 030 2601-1260, Internet: http://www.beuth.de/.
Die von der Stadtwerke Ahaus GmbH im Hinblick auf einen Netzanschluss zugrunde gelegten techni-schen Mindestanforderungen an Auslegung und Betrieb entsprechen den technischen Anforderungen, die im Arbeitsblatt G 2000 des DVGW-Regelwerks „Mindestanforderungen bezüglich Interoperabilität und Anschluss an Gasnetze“ dargestellt sind.
Seit dem 01.07.2016 gibt es verschiedene Änderungen im Bereich der Herstellung von Hausanschlüssen sowohl für Neubauten wie auch bei der Erneuerung von Netzanschlüssen in Altbauten.
Ab dem oben genannten Zeitpunkt sind nur noch DVGW-zertifizierte Ein- bzw. Mehrsparten-Hauseinführungssysteme zulässig (DVGW = Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches). Gemäß der DIN 18322 und dem DVGW-Blatt DVGW VP 601 müssen Hauseinführungen für Rohre und Kabel die vorgegebenen Konstruktionen erfüllen. Ziel der Änderungen im Hausanschlussbereich ist es, sämtliche Durchführungen insbesondere gasdicht auszuführen.
Hinweis: Es ist ab dem 01.07.2016 nicht mehr gestattet, Kanalgrundrohre (KG-Rohre) oder andere, nicht zertifizierte Rohrleitungen, als Schutzrohre für Versorgungsleitungen für Hausanschlüsse zu verwenden. Die verschiedenen Hersteller von Mehrsparten-Hauseinführungen bieten daher Bauherrenpakete für Gebäude, die mit oder ohne Keller ausgestattet sind, an. Die Bauherrenpakete sind bei jedem Baustofffachhandel erhältlich, jedoch nicht bei Baumärkten. Der Bauunternehmer sollte im Zuge der Errichtung der Kellerwände bzw. der Sohlplatte die Mehrsparten-Hauseinführung einsetzen.
Der Bauherr ist in der Wahl des Herstellers und des Produktes frei. Voraussetzung ist allerdings, dass das gewählte Produkt eine gültige Zulassung nach DVGW VP 601 B1 hat, bzw. DIN 18322 entspricht. Bitte planen Sie die Hausanschlusseinführung frühzeitig ein und stimmen Sie das mit Ihrer Baufirma oder Ihrem Architekten ab. Alle Architekten in Ahaus haben von uns bereits ein Infoschreiben über die Änderung erhalten.
Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass bisher verwendete Schutzrohrsysteme ab dem 01.01.2017 nicht mehr durch uns bedient werden können.
Bei Fragen stehen Ihnen Herr Herwing und Herr Honermann unter der Rufnummer 02561-9308-252 oder -250 gerne zur Verfügung.