Grund- und Ersatzversorgung

Festlegung des Grundversorgers

Betreiber von Energieversorgungsnetzen sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen. Grundversorger ist das jeweilige Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Der Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Ahaus GmbH ist vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2024 gemäß § 36 Abs. 2 EnWG:

Stadtwerke Ahaus GmbH
Hoher Weg 2
48683 Ahaus

Bedingungen Grundversorgung

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz
Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV

Ergänzende Bedingungen zur Grundversorgung

Ergänzende Bedingungen zur GasGVV

Preise für Grundversorgung

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