Direktvermarktung / Redispatch 2.0

Direktvermarktung

Als Direktvermarktung wird der Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energien an der Strombörse über einen Vermarkter bezeichnet. Bereits seit dem 01.01.2016 sind alle EEG-Neuanlagen, mit einer installierten Leistung ab 100 kW, gesetzlich verpflichtet Ihren eingespeisten Strom an der Strombörse zu vermarkten. Doch auch Betreiber von Bestandanlagen können von der Vermarktung an der Börse profitieren. Dabei gilt immer die verpflichtetende Fernsteuerbakeit über eine geeignete Fernwirkeinheit. (Steuereinheit)

Bundesweit bieten wir Ihnen, ab einer Anlagenleistung von 100 kW, unsere Dienstleistungen zur EEG Direktvermarktung an. Teilen Sie uns einfach die Eck- und Leistungsdaten Ihrer Anlage mit und wir erstellen Ihnen gern Ihr persönliches Angebot.

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Bedarfsorientierte Einspeisung für Biomasse- oder KWK Anlagen

Über die bedarfsorientierte Einspeisung besteht für Anlagenbetreiber die Möglichkeit, zusätzliche Mehrerlöse durch gezielte Produktion von Strommengen zu Hoch- Preisphasen zu generieren. Als technische Voraussetzung gilt, wie bei der Direktvermarktung, das Ihre Anlage über ein intelligentes Messsystem, eine Fernsteuereinheit (kann über Lokalwerke beigestellt werden) besitzt und die Anlagengröße mindestens 100 kW elektrische Leistung beträgt. In Abstimmung mit Ihnen ermitteln wir die technisch möglichen Fahrpläne.

Sekundärregeleistung für Biomasse- und KWK Anlagen

Sie verfügen über eine EEG- oder KWK- Anlage, die Sie leistungsgeführt regeln können? Auch hier besteht die Möglichkeit, durch Bereitstellung von unterschiedlichen Einspeiseleistungen zusätzliche Erlöse zu generieren. Wir können diese gern für Sie, für den Netzbetreiber zwecks Netzstabilisierung zur Verfügung stellen. Nach Abstimmung mit Ihnen, werden wir die möglichen elektrischen Leistungsgrenzen und damit verbundenen Mehrerlöse ermitteln.

Die Kombination von bedarfsorientierter Einspeisung und Bereitstellung von Sekundärregeleistung ist ebenfalls möglich.

Weitere Informationen

Redispatch 2.0

 

Redispatch 2.0 steht für die neuen Regelungen zum Umgang mit Engpässen im Stromnetz​. Durch das Netzausbaubeschleunigungs-gesetz (NABEG 2.0) verschmelzen das bisherige Redispatch und Einspeisemanagement zum Redispatch 2.0. Hiernach sind ab dem 1. Oktober 2021 alle konventionellen Anlagen und Anlagen der erneuerbaren Energien ab 100 kW installierter Leistung sowie alle Verteilnetzbetreiber (VNB) verpflichtet, am Redispatch teilzunehmen.

Ziel des neuen Redispatch 2.0 ist die Vermeidung von Netzengpässen und die Sicherung der Stabilität der Stromnetze. Es kommen dabei künftig auch neue Aufgaben auf die Anlagenbetreiber zu. Neue Prozesse sollen den Informations- und Datenaustausch, den Bilanzkreisausgleich sowie die Abrechnung optimieren. Des Weiteren wird die Steuerung Ihrer Anlage durch den Netzbetreiber für Netzstabilisierungsmaßnahmen und der finanzielle Ausgleich bei Netzsteuerungen seitens des Netzbetreibers einen wesentlichen Punkt des Redispatch 2.0 einnehmen.

Nachfolgende Informationen sollen die Verfahrensweise und erforderlichen Aufgaben für die Anlagenbetreiber mit Anlagen größer 100 kW elektrischer Leistung erläutern. Weitere Infos finden Sie auch auf den Internet-Seiten der jeweiligen Netzbetreiber.

Sie haben Interesse an den vorher genannten Vermarktungsformen Ihrer EEG- oder KWK- Anlage?

Gerne übernehmen wir die vorher genannten Vermarktungsformen für Ihre Anlage. Wir bieten diese Dienstleistungen bundesweit an.

Gisela Brüning

Direktvermarktung / Redispatch 2.0

02561 9308-161

ppa. Clemens Lösing

Abteilungsleitung Marktentwicklung / Innovation

02561 9308-160