Die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas wurde ausgerufen. Zum jetzigen Zeitpunkt müssen sich Privathaushalte jedoch keine Sorgen um ihre Energieversorgung machen. Denn Privathaushalte zählen zu den „geschützten Kunden“ und Kürzungen bei diesen Verbrauchern sind das letzte Mittel, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind.
Wir befinden uns aktuell in der ersten von drei Warnstufen, die von der Bundesnetzagentur in einem Leitfaden zur Krisenvorsorge Gas festgelegt wurden. Das bedeutet, dass es ernstzunehmende Hinweise darauf gibt, dass ein Ereignis eintreten könnte, welches möglicherweise negative Auswirkungen auf die Gasversorgungslage haben könnte. Noch ist die Gasversorgungslage jedoch in keiner Weise eingeschränkt und wir befinden uns in einer guten Ausgangslage. Sollte sich diese Lage in Zukunft allerdings weiter verschärfen, folgt in Stufe zwei die Alarmstufe. In dieser Phase steht eine Störung der Gasversorgung einer außergewöhnlichen hohen Nachfrage gegenüber. Der Markt ist allerdings noch in der Lage, diese Situation ohne eingreifende Maßnahmen zu bewältigen. Erst in der dritten Stufe, der Notfallstufe, ist es so weit, dass die Gasversorgung nicht mehr ausreicht, um die noch verbleibende Gasnachfrage zu decken und eingreifende Maßnahmen getroffen werden müssen.
Dieses Extremszenario könnte dazu führen, dass es erforderlich wird, die Gasversorgung für bestimmte Anschlussnutzer wie z.B. industrielle Gasverbraucher zu unterbrechen. So soll erreicht werden, dass die Versorgung von geschützten Verbrauchern wie Krankenhäuser, Haushalte und Pflegeeinrichtungen möglichst lang aufrechterhalten werden kann.
Weitere Informationen finden Sie zusätzlich in dem BDEW Informationsblatt zur Versorgungssicherheit.
Erstellt am 30. März 2022
Kategorie: Aktuelles