Meldepflicht für Ladestationen

Im Zuge der deutlichen Zunahme der Elektromobilität in unserem Versorgungsgebiet ist parallel ein starker Anstieg der Installation von privat bzw. gewerblich genutzten Ladeeinrichtungen zu beobachten.
Gemäß aktuellem Stand der technischen Regel VDE-AR-N 4100 sowie der technischen Anschlussbedingungen (TAB) sind Ladestationen mit einer Leistung > 12 kW anmelde- und genehmigungspflichtig, mit einer Leistung ≤ 12 kW ausschließlich anmeldepflichtig.

Um Sie durch möglichst vollständige Netzdokumentation auch zukünftig mit unseren gewohnten Leistungen zuverlässig versorgen zu können, sind wir in diesem Zusammenhang auf Ihre Informationen angewiesen.

Sollten Sie also in jüngster Vergangenheit bereits an Ihrem Anschluss eine Elektro-Ladeeinrichtung installiert, uns jedoch noch nicht informiert haben, möchten wir Sie bitten die verpflichtende Anmeldung der Ladestation auf unserer Homepage vorzunehmen.
Bitte nutzen Sie hierzu unser Anmeldeformular. Bei dem Ausfüllen kann bei Bedarf der von Ihnen mit der Installation beauftragte Elektro-Installateur Hilfe leisten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Erstellt am 7. Dezember 2021
Kategorie: Aktuelles

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