Ab dem 1. Oktober 2021 gelten neue gesetzliche Vorgaben für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit im Stromnetz. Dazu haben der Gesetzgeber und die Bundesnetzagentur, als zuständige Behörde, verbindliche Rahmenbedingungen festgelegt, die im Zuge der Energiewende die Netzsicherheit in Deutschland weiterhin sicherstellen sollen.
Zum Hintergrund: Im Rahmen der Novelle zum Netzausbaubeschleunigungsgesetz (sog. NABEG 2.0) sollen technisch und volkswirtschaftlich sinnvolle Mechanismen für ein Engpassmanagement in den Stromnetzen umgesetzt werden. Dies wird unter dem Begriff „Redispatch2.0“ zusammengefasst.
Damit verbunden ist auch die Integration des bisherigen Einspeisemanagement in diese Regelungen. Ziel ist es, durch gezielte Steuerung von Erzeugungsanlagen Engpässe im Netz vorausschauend zu vermeiden und somit die Netzsicherheit zu gewährleisten sowie dem Einspeisevorrang von Erneuerbaren-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) und KWK-Anlagen Rechnung zu tragen.
Alle Betreiber von Erzeugungsanlagen mit einer Leistung ≥ 100 kW müssen an diesem Vorhaben teilnehmen. Die Anlagenbetreiber in Ahaus, die das betrifft, werden von uns per Post informiert. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtungen sowie der Beschlüsse der Bundesnetzagentur sind wir als Anschlussnetzbetreiber in Zusammenarbeit mit Ihnen als Betreiber einer Erzeugungsanlage verpflichtet die Voraussetzungen zu schaffen und die Maßnahmen umzusetzen.
Hier finden Sie wichtige Fragen und Antworten zum Thema Redispatch 2.0.
Erstellt am 29. Juni 2021
Kategorie: Aktuelles