In der Direktvermarktung wird der erzeugte Strom aus erneuerbaren Energien direkt an einen interessierten Abnehmer (Direktvermarkter) verkauft und nicht an den Netzbetreiber.
Seit dem 01.01.2016 sind Anlagen mit einer installierten Leistung ab 100 kW zur Direktvermarktung verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt nicht für Bestandsanlagen. Auch Betreiber, deren Anlagen unter die gesetzliche Pflicht fallen, können ihren Vermarktungsdienstleister frei wählen. Ferner besteht eine Pflicht zur Fernsteuerbarkeit dieser Anlagen. Spätestens zu Beginn des zweiten Monats nach der Inbetriebnahme muss diese nachgewiesen werden, ansonsten geht der Anspruch auf die Marktprämie verloren.
Von wem erhalte ich meine Prämie?
Zunächst erhalten Sie die Abrechnung der Marktprämie und ggf. die Managementprämie vom zuständigen Netzbetreiber (in Ahaus: Stadtwerke Ahaus). Diese wird monatlich festgelegt und berechnet sich aus der Vergütung gemäß dem EEG abzüglich der durchschnittlichen Börsenpreise für PV-Strom – dem sogenannten Referenzmarktwert. Den Erlös aus dem Börsenhandel erhalten Sie zusätzlich zur Marktprämie von Ihrem Direktvermarkter, der in der Regel einen Teil der Börsenerlöse als Dienstleistungsgebühr behält.
Wer ist zuständig?
Die Direktvermarktung von Strom an der Strombörse erfordert einen Börsenzugang. Dies übernehmen spezialisierte Dienstleistungsunternehmen. Wir, die Stadtwerke Ahaus, machen Ihnen hierzu gerne ein Angebot.
Welche Fristen sind einzuhalten?
Nach der Vertragsunterzeichnung mit dem Direktvermarkter kann zum 1. des übernächsten Monats die Direktvermarktung beginnen. Den Wechsel führt Ihr Direktvermarkter durch. Bei Neuanlagen ist es deshalb wichtig, dass Sie sich schon 2 Monate vor Inbetriebnahme um den Abschluss eines Vertrags mit einem Direktvermarkter bemühen. Rückwirkende Anmeldungen sind nicht möglich.
Welche Dokumente werden benötigt?
Es muss ein entsprechender Vertrag zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Direktvermarkter geschlossen werden. Ferner muss die Fernsteuerbarkeit der Anlage nachgewiesen werden.
Sie haben Fragen zu dem Thema?
Melden Sie sich dazu einfach bei uns im Kundencenter oder telefonisch unter 02561 9308-322. Unsere Ansprechpartnerin Frau Pfand bespricht gerne alles weitere mit Ihnen.
Erstellt am 19. August 2020
Kategorie: Aktuelles