Wiederinbetriebnahme einer Trinkwasserinstallation nach vorübergehender Stilllegung

Im Zuge der Maßnahmen gegen das Coronavirus kann es vorkommen, dass Gebäude oder Gebäudeeinheiten wie Wohnungen eine längere Zeit nicht genutzt werden können (z.B. Betriebe, Schulen, Ferienwohnungen, Hotels, Geschäfte, Fitnessstudios, Vereinsheime, etc.).

Für Betreiber von Trinkwasserinstallationen (Privatkunden, Unternehmer, sonstige Inhaber, etc.) kann es in diesen Fällen erforderlich werden, ihre Trinkwasserversorgungsanlage sowohl vorübergehend stillzulegen als auch insbesondere diese wieder in Betrieb zu nehmen.

Gerne geben wir die Informationen des Kreises Borken und des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) an Sie weiter:

Information Kreis Borken
Anlage 1
Anlage 2

Bei Fragen steht Ihnen Herr Kremer unter der Telefonnummer 02561 9308-245 gerne zur Verfügung.


Erstellt am 22. April 2020
Kategorie: Aktuelles

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